Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.11.2008 - 9 U 150/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10236
OLG Karlsruhe, 13.11.2008 - 9 U 150/08 (https://dejure.org/2008,10236)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.11.2008 - 9 U 150/08 (https://dejure.org/2008,10236)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. November 2008 - 9 U 150/08 (https://dejure.org/2008,10236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückabwicklung eines geschlossenen Vertrags aufgrund eines wirksamen Rücktritts wegen einer mangelhaften Leistung; Beiwohnen einer Beweisaufnahme eines Prozessbevollmächtigten aufgrund der Parteiöffentlichkeit einer Beweisaufnahme; Recht des Auftraggebers ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323 Abs. 5 S. 2; BGB § 634 Nr. 3; BGB § 636
    Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag wegen Mängeln einer Solaranlage; Anforderungen an die Erheblichkeit der Mängel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücktritt wegen erheblicher Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Solaranlage funktionierte nicht richtig - Kunde darf wegen "erheblicher Pflichtverletzung" des Handwerkers vom Vertrag zurücktreten

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Welche Mängel berechtigen bei Lieferung und Montage einer Solaranlage zum Rücktritt?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Vertrag über die Lieferung und Montage einer Solaranlage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lieferung und Montage einer Solaranlage: Welche Mängel berechtigen zum Rücktritt? (IBR 2009, 1411)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 741
  • MDR 2010, 366
  • BauR 2009, 546
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 9 U 74/11

    Gesamte Vergütung vor Ausführung zu zahlen: Klausel unwirksam!

    Für die Frage, ob die Pflichtverletzung eines Werkunternehmers erheblich ist, sind die Interessen beider Parteien umfassend gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1289, 1291; Senat, NJW-RR 2009, 741).
  • OLG Dresden, 12.05.2016 - 8 U 438/15

    Mängelbeseitigungsaufwand über fünf Prozent: Erwerber kann zurücktreten!

    bb) Soweit in der diesem Urteil zeitlich vorhergehenden Rechtsprechung z.T. auf 10 Prozent abgestellt wurde (u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 18.9.2008 - 8 W 60/08, ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.11.2008 - 9 U 150/08, , Rn. 17), ist das nur eingeschränkt aussagekräftig.
  • OLG Dresden, 12.05.2016 - 8 U 451/15

    Mängelbeseitigungskosten von 6,83% des Kaufpreises: Erwerber kann zurücktreten!

    bb) Soweit in der diesem Urteil zeitlich vorhergehenden Rechtsprechung z.T. auf 10 % abgestellt wurde (u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 18.9.2008 - 8 W 60/08; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.11.2008 - 9 U 150/08), ist das nur eingeschränkt aussagekräftig.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2011 - 22 U 128/10

    Rücktritt vom Vertrag wegen Mängeln einer Luft- und Wärmewasserpumpe

    Auch wenn häufig eine Erheblichkeit der Pflichtverletzung dann verneint wird, wenn die Mängelbeseitigungskosten im Bereich von 10 % des Werklohns liegen, (vergl. Palandt-Grüneberg, 69. A., § 323 BGB Rn. 32), ist eine einzelfallbezogene Interessenabwägung vorzunehmen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 741).
  • LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10

    Rückabwicklungsverlangen für einen komplexen Grundstückskaufvertrag betreffend

    Insgesamt tendiert die Rechtsprechung dann auch dazu eine Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes abzulehnen, wenn neben einer Funktionsbeeinträchtigung nicht jedenfalls ein Schwellenwert von 5 % bis 10 % erreicht ist, die Literatur neigt zu Schwellenwerten von mindestens 10 % bis 15 % (vgl. LG Kiel, Urteil vom 03. November 2004, 12 O 90/04, Rn. 25 - zitiert nach juris (4,5 % in jedem Fall unerheblich), OLG Bamberg, Urteil vom 10. April 2006, 4 U 295/05, Leitsatz - zitiert nach juris (reparable technische Mängel und/oder geringfügige optische Beeinträchtigungen: Grenze bei 10 % des Kaufpreises); OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. November 2008, 9 U 150/08, NJW-RR 2009, 741 (Grenze bei 10 % bis 20 % des Kaufpreises, ggf. bei Umständen Einzelfalls Grenze auch knapp unter 10 %); OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Januar 2008, 17 U 2/07, Rn. 32 - zitiert nach juris (10 % als Indiz für Erheblichkeit, 3 % als Indiz gegen Erheblichkeit); Palandt- Grüneberg , 70 Aufl. 2011, § 323 Rn. 32 und Palandt- Weidenkaff , a. a. O., § 437 Rn. 23 (10 % der vereinbarten Gegenleistung); MünchKomm- Ernst , BGB, 5. Aufl. 2007, § 323 Rn. 243 (sogar 20 % bis 50 % der vereinbarten Gegenleistung)).
  • LG Mönchengladbach, 15.10.2010 - 11 O 355/08

    Rückabwicklung des Grundstückkaufvertrages durch Rücktritt vom Vertrag wegen

    Ob diese nicht vertragsgemäße Leistung und daraus resultierende Pflichtverletzung erheblich oder unerheblich war, richtet sich nach einer umfassenden Interessenabwägung (OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 741 - 743).
  • LG Köln, 04.04.2012 - 7 O 520/09
    Für das Interesse des Klägers an einer Rückabwicklung des Vertrages spricht zunächst, dass aufgrund mehrerer fehlgeschlagener Nachbesserungsversuche der Schluss naheliegt, dass der Mangel nicht behebbar ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. vom 13.11.2008 - 9 U 150/08, NJW-RR 2009, 741 (743); OLG Köln, Urt. vom 27.04.2010 - 15 U 185/09, NJW-RR 2011, 61 (63)).
  • LG Kassel, 08.12.2015 - 7 O 55/14

    Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens als nur geringfügiger Sachmangel -

    Im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen sind der für die Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand, bei einem nicht behebbaren Mangel die von ihm ausgehende funktionelle oder ästhetische Beeinträchtigung, aber auch die Schwere des Verschuldens des Schuldners (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urt . v. 13.11.2008 - 9 U 150/08, NJW-RR 2009, 741, 743; Palandt/ Grüneberg, BGB, 74. Aufl .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht